Willkommen auf dieser Informationsseite zum Thema Schwangerschaftsabbruch,
sie wird von der Aktion
Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Regionalverband Freiburg verwaltet
und vom ALfA-Bundesverband
unterstützt.
Inhalt
Vorwort
1. Informationen über psychische Spätfolgen aufgrund
eines Schwangerschaftsabbruchs (Post-Abortion-Syndrom (PAS))
2. Informationen über gesundheitliche Folgen der
Abtreibung
3. Zahlen zur Abtreibung
4. Die gesetzliche Lage
5. Was geschieht bei einer Abtreibung?
6. Was geschieht bei Einnahme der Abtreibungspille?
7. Die seelischen Folgen von Adoptionsfreigabe und Abtreibung
im Vergleich
8. AlfA-Schulmappe zum Thema Abtreibung
9. Kontakt, empfehlenswerte Beratungsstellen und Hilfsangebote,
auch finanzieller Art und Mutter-Kind-Heime
10. Empfehlenswerte Bücher und Videos zum Thema
11. Links siehe www.alfa-ev.de
Vorwort
Ungeplant schwanger?
Das ist ein Zustand, der von vielen starken Ängsten geprägt sein kann.
Fühlen Sie sich auch von Ängsten bedrückt? Dann kann es hilfreich
sein, einfach über die Probleme zu reden. Die ALfA e.V. (Rat und Hilfe)
bietet an, unverbindlich, kostenlos und anonym über die Ängste zu
sprechen. Damit sie Schritt für Schritt abgebaut werden können. Etwa
indem gute Betreuungsmöglichkeiten für das Kind gefunden werden, damit
Ausbildung, Studium oder Beruf bald fortgesetzt werden können. Die ALfA
hilft auch bei finanziellen Engpässen, die nicht anders zu beheben sind,
zum Beispiel durch das Patenschaftsprogramm.
Oder fürchten Sie, als Alleinstehende mit einem Kind nicht anerkannt zu
werden? Bei der ALfA finden Sie Menschen, denen Sie und Ihr ungeborenes Kind
sehr wichtig sind und die Sie während der Schwangerschaft und danach begleiten
können. Es ist auch erstaunlich, wie begeistert Verwandte und Freunde sind,
wenn das Kind erst da ist. So ein Baby kann unwahrscheinlich faszinierend sein.
Ich erlebe es täglich mit meinem kleinen Sohn. Ihr Kind, das Sie noch kaum
kennen, wird außerdem für Sie der wichtigste Mensch werden, den Sie
über alles lieben werden.
Daher finden Sie auf dieser Homepage, wie weit Ihr kleines Wesen, das da in
Ihnen schlummert, bereits entwickelt ist.
Schließlich wollen wir aber auch nicht die seelischen und körperlichen
Probleme verschweigen, die bei einem Schwangerschaftsabbruch auftreten können,
und über die Abtreibungsmethoden informieren. Diese Themen können
Sie auch Personen entgegenhalten, die Sie unter Druck setzen wollen, abzutreiben.
Wir wollen weiterhin darauf hinweisen, daß man sein Kind guten Gewissens
zur Adoption freigeben kann, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen,
da sich unzählige Paare ein Kind wünschen.
Alles Gute für Sie und Ihr Kind wünscht Ihnen
Ihre Martina Kempf, Mitglied der Aktion Lebensrecht für Alle aus Breisach,
derzeit in Wertheim/Main.
1. Informationen über schwere seelische Spätfolgen
aufgrund eines Schwangerschaftsabbruchs, das sogenannte Post-Abortion-Syndrom
Die häufigsten Symptome, unter denen Frauen nach einer Abtreibung leiden:
- 92,6 % starke Schuldgefühle
- 88,0 % Depression
- 82,3 % Verlust des Selbstwertgefühls
- 75,5 % Verlust des Selbstvertrauens
- 63,1 % Flashbacks (blitzartige Erinnerungen an die Abtreibung im Wachzustand)
- 55,8 % Selbstmordgedanken
- 50,8 % hysterische Weinkrämpfe
- 46,6 % Alpträume
- 40,6 % Konsum von Drogen
- 38,6 % Eßstörungen
- 36,5 % Alkoholmißbrauch
- nur 5,1 % der 260 Befragten fühlten einen inneren Frieden
(Amerikanische Studie des Elliot Institute, siehe www.afterabortion.info/survey2.htm
)
Zitate von Frauen nach einer Abtreibung:
Diese Zitate zeigen die seelischen Risiken des Schwangerschaftsabbruchs:
„Bei jeder Menstruation wurde ich an das Kind erinnert, und das ganze
Theater wiederholte sich: Migräne, Angst, Schmerzen, endloses Weinen! Ich
krieg´es einfach nicht in den Griff!“ (H.R.)
„Seitdem hasse ich jeden Mann!“ (H.D.)
„Nach meiner Abtreibung hatte ich vier Selbstmordversuche.“ (A.W.)
„Schweißausbrüche, wechselndes Erröten und Erblassen und
das Zittern der Hände wurden so stark, daß ich meinen Beruf als Einkäuferin
aufgeben mußte.“ (C.R.)
„Ich komme mir wie ein Roboter vor und tue mechanisch meine Arbeit. Mich
freuen oder lachen – aber auch weinen kann ich nicht mehr! Alles egal!
(A.G.S.)
“Seit dem Abbruch ist es, als wäre ich in Ketten gelegt! Ich habe
schreckliche Angstzustände. Alles wird eng, krampft sich zusammen, als
müßte ich ersticken. – Die Ärzte finden nichts!“
(O.B.)
„Fast wäre ich verblutet! Meine Seele blutet noch heute!“ (B.W.)
„’Das ist ja noch nichts’, hatten Arzt und Beraterin gesagt!
Dass es doch ’etwas’ gewesen war, merkte ich zu spät, als sich
mein totes Kind wie ein Schatten auf meine Seele legte. Das Trauma ’Abtreibung’
zerstörte mein Leben.“ (B.G.)
(Quelle: Myriam ... warum weinst du? Die Leiden der Frauen nach der Abtreibung,
Post-Abortion-Syndrome PAS, Erlebnisberichte von betroffenen Frauen“.
Herausgeber: Stiftung „Ja zum Leben – Mütter in Not“,
Uznach 1996)
Eine Frau aus dem genannten Buch schreibt: „Warum hat mir das keiner gesagt?
Wußten die anderen, Arzt, Beraterin, meine Eltern, meine Freundinnen und
mein Mann wirklich nicht, was dann kommt? Als ich vor zwei Jahren zur Abtreibung
gedrängt wurde, sagten alle, es sei das Beste für mich und für
mein Kind! Nun ist mein Kind tot, und ich bin so verzweifelt! Ich kann nicht
mehr schlafen und auch nicht mehr lachen. Niemand versteht mich! Damals hatte
ich keine Kraft, mich gegen alle zu stellen. Auch heute bin ich mit meiner Not
und meinem Elend allein. Bitte sagen Sie allen Menschen, wie furchtbar eine
Abtreibung ist. Schreckliche Schmerzen quälen meinen Körper und meine
Seele! Warum hat mir das denn keiner gesagt?“
Auch die Symptome dieser Frau zeigen das Nach-Abtreibungssyndrom (Post-Abortion-Syndrome).
Die Berater klären oft unzureichend über diese Abtreibungsfolgen und
damit über die Risiken des Schwangerschaftsabbruchs auf. Eine Frau, die
ich kennenlernte, wollte nach dem Abbruch noch einmal zu dem Pro-Familia-Berater
gehen, um ihn zu fragen, warum er ihr gar nicht erzählt hatte, wie sehr
sie unter einer Abtreibung leiden könnte. Doch der Berater war zu dem vereinbarten
Termin einfach nicht anwesend. Aufgrund der schlechten Informationslage über
das Nach-Abtreibungs-Syndrom soll die Aufgabe von www.schwangerschaftsabbruch.de
die Aufklärung über die seelischen Folgen der Tötung des ungeborenen
Kindes sein.
Unter Post-Abortion-Syndrom (PAS) wird in der Psychologie und der Psychiatrie
die Gesamtheit der psychischen Symptome bezeichnet, die bei sämtlichen
in das Abtreibungsgeschehen involvierten Personen, also den Frauen, Kindsvätern,
Ärzten, Beratern und dem Pflegepersonal, als Folge der vorgeburtlichen
Kindestötung auftreten können. Wie gesagt, betrifft es nicht nur Frauen,
auch die Väter des Ungeborenen können sehr leiden. Ein von Abtreibung
betroffener Vater hat am errechneten Geburtstermin des abgetriebenen Kindes
Selbstmord begangen.
Die Bundesregierung leugnet hingegen, daß es starke seelische Spätfolgen
nach Schwangerschaftsabbruch gibt. „Der Bundesregierung sind solche Studien
in Deutschland nicht bekannt. Es liegen jedoch Auswertungen internationaler
Fachliteratur vor, die im Langzeitvergleich keine oder nur geringe Unterschiede
im psychischen Befinden zwischen Frauen mit Schwangerschaftsabbruch und Frauen
mit ausgetragenen Schwangerschaften aufweisen“, antwortete die Bundesregierung
auf eine Anfrage von CDU-Bundestagsabgeordneten. (Bundestagsdrucksache 15/3155).
Dabei liegen sehr wohl deutsche Studien vor, etwa die der klinischen Psychologin
Maria Simon aus Würzburg (siehe unten), aber auch mehrere internationale
Studien beweisen die verheerenden Auswirkungen, die Abtreibungen für die
Betroffenen nach sich ziehen.
Psychische Folgen nach einer Abtreibung
Nach der Psychologin Maria Simon, Würzburg
- Psychische Spätfolgen: 80 %
- Reue und Schuldgefühle : 60 %
- Stimmungsschwankungen und Depressionen, erhöhte Reizbarkeit: 35 –40
%
- Unmotiviertes Weinen: 35 %
- Angstzustände: 30 %
(Maria Simon: Psychische Folgen nach einer Abtreibung. In „Myriam, warum
weinst du? Die Leiden der Frauen nach Abtreibung“, Uznach 1996, S. 136-140)
Nur wenige Frauen wollen bei Befragungen über diese Probleme sprechen,
die Methode von Fragebögen ist außerdem wenig geeignet, tief sitzende
und oft verdrängte Gefühle offen zu legen. Nach dem Abbruch selbst
herrscht häufig noch Erleichterung, während die Symptome des PAS erst
nach Jahren auftauchen können. So lassen sich unterschiedliche Untersuchungsergebnisse
erklären. Untersuchungen direkt nach dem Abbruch ergeben oft geringere
Prozentzahlen, aber da sie die Spätfolgen nicht berücksichtigen, sind
sie wenig aussagekräftig.
Weitere Risiken des Schwangerschaftsabbruchs:
Eine 2003 im „Canadian Medical Association Journal“ (CMAJ) veröffentlichte
Studie zeigt, daß das Risiko, in eine psychiatrische Klinik eingeliefert
zu werden, für Frauen, die innerhalb der vergangenen drei Monate eine Abtreibung
haben vornehmen lassen, um das 2,6-fache höher ist als das der Frauen,
die im gleichen Zeitraum ein Kind geboren haben. Nach einer weiteren kanadischen
Studie mußten sich innerhalb von fünf Jahren 25 % der abtreibenden
Frauen in psychiatrische Behandlung geben, während es in der Kontrollgruppe
nur drei % waren (vgl. www.afterabortion.info/psychol.html).
So ist auch verständlich, daß Fachleute im deutschsprachigen Raum
von durchschnittlich 50.000 Euro Folgekosten je Abtreibung ausgehen, eine ungeheure
Belastung der Krankenkassen. Aufgrund dieser Kostenbelastung sind heute offenbar
bereits einige Krankenkassen gegen Schwangerschaftsabbrüche.
Neben schlimmen Alpträumen, die fast die Hälfte der Frauen nach Abtreibung
quälen, ist die Selbstmordrate nach Schwangerschaftsabbruch erschreckend
hoch. So lag die jährliche Selbstmordrate in Finnland bei 11,3 pro 100.000
Frauen. Die Selbstmordrate bei Frauen, die innerhalb eines Jahres vor dem Suizid
ein Kind geboren hatten, lag deutlich tiefer, nämlich bei 5,9. Hatten die
Frauen im Jahr zuvor eine vorgeburtliche Kindstötung vornehmen lassen,
lag die Selbstmordrate bei 34,7. Das bedeutet, daß Frauen nach einer Abtreibung
dreimal so häufig Selbstmord begehen wie der Durchschnitt und sogar sechsmal
so häufig wie Frauen nach einer Geburt. („British Medical Journal“
(BMJ) 1996; Studie von Mika Gissler.
Auch nach Abtreibung ist eine Heilung möglich
Die Heilungschancen steigen nach erfolgter Trauerarbeit, Vergebung und Wiedergutmachung.
Zunächst müsse die betroffene Frau ihren Fehler wirklich erkennen
und das Kind betrauern. In einer zweiten Phase soll die Betroffene die Versöhnung
mit dem Kind suchen, indem sie ihm einen Namen gibt und etwa ein symbolisches
Begräbnis des Kindes vornimmt, so die Linzer Psychotherapeutin Ingeborg
Obereder. Wenn die Frau gläubig sei, solle sie Gott um Verzeihung bitten
und auch den Mittätern, also etwa dem Partner und Eltern und sich selbst
verzeihen lernen. Ohne Vergebung käme man in der Therapie keinen Schritt
weiter. Eine Frau, die ich auf einer Veranstaltung zum Thema Abtreibung hörte,
meinte, sie habe gebetet und das sichere Gefühl gehabt, Jesus sei durch
den Raum gegangen und habe die Schuld von ihr weggenommen. Eine andere Frau,
die die Tötung ihres angeblich behinderten ungeborenen Kindes betrauerte,
meinte, es sei nun im Himmel und würde für sie beten, und sie seien
eines Tages wieder vereint. So gäbe es endlich keinen Grund mehr, traurig
zu sein. Vielleicht ist der geschehene Schmerz für einige, die dem christlichen
Glauben bisher fernstanden, die Chance, den Glauben zu erfahren, der Vergebung
für alles und Neuanfang bringt. Der Videofilm „Ich habe abgetrieben“
zeigt einige Beispiele von Frauen, die aufgrund von Vergebung einen Neuanfang
machen konnten.(Kostenlos auszuleihen bei der AlfA-Bundesgeschäftsstelle
E-Mail: info@alfa-ev.de)
In einer letzten Phase solle die Frau einen Neuanfang für ihr Leben suchen,
der die Wiedergutmachung für das Geschehene mit einschließe, etwa
indem sie schwangeren Frauen in Not helfe oder sich verstärkt für
alleingelassene Kinder einsetze. Ich kenne eine Frau, die einmal schrieb, daß
sie für ihren Schwangerschaftsabbruch einen grausamen Preis bezahlt habe,
die aber heute im Rahmen der Selbsthilfegruppe Rahel schwangere Frauen berät
und sie über die Folgen einer etwaigen vorgeburtlichen Kindestötung
aufklärt. Ich traf sie einmal in der Straßenbahn zusammen mit einer
jungen Frau, die aufgrund der Beratung ihr Kind bekommen hatte, und macht heute
einen sehr ausgeglichenen Eindruck, der von innerem Frieden zeugt.
Information über den Verein Rahel e.V., einer Vereinigung von Frauen, die
die Abtreibung ihres Kindes als leidvoll erfahren haben und andere beraten wollen
unter www.rahel-ev.de/
2. Information über gesundheitliche Folgen der Abtreibung
Bis zur 12. Woche sind die häufigsten Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
die Absaugmethode , bei der das Kind zusammen mit dem Schwangerschaftsgewebe
aus der Gebärmutter abgesaugt wird, und die Curretage, bei der das Kind
im Mutterleib mit einem Messer (der Curette) zerschnitten und die Gebärmutter
ausgeschabt wird.
Komplikationen während des Schwangerschaftsabbruchs
Außer zu Zwischenfällen bei der Betäubung der Mutter kann es
zu Verletzungen der Gebärmutter durch die Instrumente und durch Blutungen
kommen, da der Arzt den unteren Teil der Gebärmutter für die Instrumente
dehnen muß. Bei zu schneller oder zu weiter Dehnung kann es zu Rissen
in der Gebärmutterhalswand kommen, Faserelemente können dauerhaft
geschädigt werden. Dies kann zu späteren Fehl- oder Frühgeburten
führen. Außerdem kann es zur Durchstoßung der Gebärmutterwand
kommen. Unsachgemäße Dehnung kann die Hauptarterie verletzten, was
zu massiven bedrohlichen Blutungen führen kann, selbst zu Lebensgefahr,
die u.U. die sofortige operative Entfernung der Gebärmutter erfordert.
Die genannten primären Frühkomplikationen liegen bei 2 bis 4 Prozent
(H.H.Bräutigam, 1988, Ärztliche Aspekte des legalen Schwangerschaftsabbruchs.
In: von Voss,H./von Voss.R./Hoffacker, P.(Hrsg.): Chancen für das ungeborene
Leben, S. 143-151. Köln: Kölner Universitätsverlag)
Auch bei lokaler Betäubung besteht das Risiko für Narkosezwischenfälle
wie allergische Reaktionen, Herz-Kreislaufstörungen sowie Störungen
der Atem- und Leberfunktion.
Komplikationen nach der Abtreibung
Werden aus der Gebärmutter nicht alle Gewebereste entfernt, kann es zu
starken Blutungen und Infektionen kommen. Die Entzündung der Gebärmutterschleimhaut
kann zum Aufsteigen von bakteriellen Erregern in die Eileiter führen und
damit zu akuten Eileiterentzündungen und zu Bauchfellentzündungen.
Sofern die Erreger in die Blutbahn gelangen, kann es zu einer Blutvergiftung
und zu Lebensgefahr kommen. Seltener treten durch verschleppte Blutgerinnsel
Beinvenenthrombosen und Lungenembolien auf. Die Häufigkeit der sekundären
Frühkomplikationen, also der Komplikationen nach der Abtreibung liegt etwa
bei 6 bis 8 Prozent (Bräutigam, H.H. & Grimes, D.A. 1984.
Ärztliche Aspekte des legalen Schwangerschaftsabbruches, Stuttgart, Enke.)
Medizinische Spätfolgen
Nach einem Schwangerschaftsabbruch kommt es vermehrt zu lebensgefährlichen
Bauchhöhlen- und Eileiterschwangerschaften. Das Risiko für eine chronische
Entzündung der Eileiter und der Gebärmutter mit wiederkehrenden Schmerzen
vervierfacht sich nach Abtreibung. Verkleben die Eileiter völlig, führt
dies unbehandelt zu bleibender Unfruchtbarkeit.
Die nach der Abtreibung heilenden Verletzungen können zur Narbenbildung
in der Gebärmutter führen. Diese Narben sind oft die Ursache von Störungen
der Menstruationsblutungen, wie z.B. verstärkte und schmerzhafte Regelblutungen.
Aufgrund der psychischen Spätfolgen kann es zu Herzrhytmusstörungen,
Migräne, Magen-Darmstörungen oder Schlafstörungen kommen. Das
Brustkrebsrisiko erhöht sich, da das Fettgewebe der Brust bereits begonnen
hat, sich in Drüsengewebe umzuwandeln und dieser Prozeß plötzlich
abgebrochen wird. Alle medizinischen Spätfolgen der Abtreibung liegen bei
etwa 12 Prozent.
Über alle gesundheitlichen Risiken des Schwangerschaftsabbruchs informiert
kostenlos die Broschüre „Klartext“. Zu bestellen unter material@alfa-ev.de
Kinderwunsch nach Schwangerschaftsabbruch:
Nach Schätzungen des Dresdner Gynäkologen Dr. med. Siegfried Hummel
wird jede dritte Frau, die ihr erstes Kind abtreibt, später nie mehr ein
Kind gebären können, so Hummel in der Anhörung vor dem Sonderausschuß
des Deutschen Bundestages „Schutz des ungeborenen Lebens“ im November
1991. (Auch die oben bereits erwähnte Frau, die ihre Schuld Jesus bekannte
und davon frei wurde, hatte Spätkomplikationen wie eine Eileiterschwangerschaft
und konnte leider keine Kinder mehr bekommen.)
Eine starke Verzweiflung kennzeichnet die Zeilen einer anonymen Autorin in der
Zeitschrift Lebenszeichen Nr. 49, 4/2000, S.3:
„Ich bin 22 Jahre alt. Im Alter von 15 Jahren hatte ich eine Abtreibung,
zu der mich meine Mutter getrieben hat. Ich kann jetzt keine Kinder mehr bekommen.
/ Ich hasse meine Mutter, weil sie mich dazu brachte, und mich selbst, weil
ich nicht weggelaufen bin, und ich kann keine Beziehung aufrechterhalten, denn
ich fühle mich nicht wie eine Frau, weil ich kein Kind bekommen kann ...
/ Ich habe die Schule nicht weiter besucht, denn mein Leben ist vergeudet durch
das Kind, das ich abtrieb, und das Kind, das ich nie haben werde. Mein Körper,
mein Geist, meine Seele sind leer.“
Angesichts der genannten seelischen und körperlichen Risiken des Schwangerschaftsabbruchs
kann man also sagen, daß die faktische Freigabe der vorgeburtlichen Kindestötung
seit 30 Jahren nicht nur ca. 8 Millionen Kindern in Deutschland das Leben gekostet
hat, sondern auch unermeßliches Leid über Frauen und Familien gebracht
hat.
3. Zahlen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
Seit 1996 liegen die Abtreibungszahlen in Deutschland laut Statistischem Bundesamt
bei circa 130.000. Die geschätzte reale Zahl beträgt hingegen nahezu
das Doppelte, wie Prof. Manfred Spieker in „Die WELT“ vom 29.1.2000
und in die „Junge Freiheit“ vom 28.4.2000 darlegt. Um eine exakte
Statistik bemühe sich nämlich zur Zeit niemand, so Spieker. Das Problem
liege darin, daß die Landesärztekammern und Gesundheitsbehörden
der Länder die Anschriften der Ärzte, die abtreiben, nur lückenhaft
und ohne einheitliches Kontrollverfahren an das Statistische Bundesamt schicken.
Nach den Vermutungen der Bundesärztekammer während der 80er Jahre
wurden rund 10 Prozent der Abtreibungen unter falschen Ziffern abgerechnet,
die illegalen Abtreibungen werden bei zwei Prozent angesetzt. Bei den Schwangerschaftsabbrüchen
nach der medizinischen und kriminologischen Indikation werden etwa doppelt so
viele Abbrüche von den Krankenkassen bezahlt als dem Statistischen Bundesamt
gemeldet werden. Es ist anzunehmen, daß bei den Abbrüchen nach der
Beratungsregelung ebenfalls nur die Hälfte der Abtreibungen beim Statistischen
Bundesamt gemeldet werden, so Spieker.
Fast jedes dritte Kind sterbe vor der Geburt durch Abtreibung.
4. Die gesetzliche Lage
Gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Schwangerschaftsabbruch
nach der sogenannten Beratungsregelung rechtswidrig. Denn das ungeborene Kind
hat nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wie jeder Mensch das
Recht auf Leben.
Jedoch wird der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen des
Lebens des ungeborenen Kindes derzeit nicht bestraft, wenn die Schwangere sich
zuvor bei einer Beratungsstelle hat beraten lassen. Es gilt seit 1995 eine Fristenregelung
mit vorheriger Pflichtberatung. In der Beratung soll der Schwangeren das Lebensrecht
ihres noch ungeborenen Kindes verdeutlicht und sie selbst zur Fortsetzung der
Schwangerschaft ermutigt werden (§ 219 Strafgesetzbuch). Durch die Neuregelung
des § 218 StGB im Jahre 1995 sollte nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts
ein Rückgang der Abtreibungen erreicht und so der vorgeburtliche Lebensschutz
verbessert werden.
97% aller Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland erfolgen nach der Beratungsregelung.
Nach § 218 Absatz 2 und 3 werden Abtreibungen nach einer medizinischen
oder kriminologischen Indikation (nach Vergewaltigung) vorgenommen. Die medizinische
Indikation ist zu Unrecht sehr weit gefaßt und umfaßt nicht nur
– wie es richtig wäre, eine akute Gefahr für das Leben der Mutter
-, sondern auch jede Belastung, die einer Mutter aus der gesundheitlichen Schädigung
eines Kindes erwachsen könnte, als Abtreibungsgrund. Dies läßt
derzeit die Tötung behinderter Ungeborener bis zur Geburt zu, die sogenannten
Spätabtreibungen, und verstößt gegen das Diskriminierungsverbot
Behinderter.
Um die Tauglichkeit der Reform von 1995 zu überprüfen, hat das Bundesverfassungsgericht
mit Bezug auf Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz (Bindung des Gesetzgebers an die
verfassungsmäßige Ordnung) regelmäßige Kontrollen der
Abtreibungssituation gefordert. Für den Fall, daß die Zahl der Abtreibungen
nicht zurückgehen würde, hat das Bundesverfassungsgericht konsequenterweise
zugleich bestimmt, daß dann das Abtreibungsgesetz erneut geändert
werden müsse. Der Bundestag hat also eine Pflicht zur Beobachtung der Abtreibungszahlen
und gegebenenfalls zur Korrektur der derzeitigen gesetzlichen Regelung, die
sogenannte Beobachtungs- und Korrekturpflicht.
Der deutsche Bundestag hat jedoch entgegen der ausdrücklich erfolgten Anordnung
des Bundesverfassungsgerichts bisher keine einzige Überprüfung veranlaßt.
Inzwischen dürfte jedoch nicht zu übersehen sein, daß die Reform
ihr Ziel verfehlt hat, da durch sie die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche
in Deutschland nicht verringert wurde. Denn in den Jahren bis 1995 wurden laut
statistischem Bundesamt jährlich bis zu 110.000 Abtreibungen gemeldet und
von 1996 an (also nach der Reform) jährlich rund 130.000. Selbst wenn man
berücksichtigt, daß die Statistiken bis 1995 nicht so umfassend gewesen
seien wie ab 1996, könne von einem Rückgang der Abtreibungszahlen
aufgrund der Beratungsregelung (aus dem Jahre 1995) nicht gesprochen werden.
Eindeutig sei jedenfalls, daß ab 1996 kein Rückgang mehr erfolgt
sei. Schon deshalb müsse eine relative Zunahme der Abtreibungen festgestellt
werden. Denn die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter wie auch die
Zahl der Geburten sei seit 1996 kontinuierlich zurückgegangen (vgl. unten).
Bei gleichbleibenden Abtreibungszahlen bedeute dies zwangsläufig, daß
die Abtreibungsquote gestiegen sei. Diese sei aber, so das Bundesverfassungsgericht
ausdrücklich, neben den absoluten Zahlen bei der Ermittlung des Erfolgs
oder Mißerfolgs der Beratungsregelung heranzuziehen (so das Bundesverfassungsgericht
in seiner Entscheidung BVerfGE 88,203 ff in Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
1993, 1751, 1767).
Zu Recht fordert daher Erwin Odenbach (früherer stellvertretender Vorsitzender
des Kuratoriums der Bundesstiftung „Mutter und Kind“), daß
die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Änderung des Abtreibungsstrafrechts
nachkommen müsse. Odenbach bezeichnet es als skandalös, daß
der Gesetzgeber seine vom Verfassungsgericht vorgegebene Beobachtungspflicht
gänzlich vernachlässigt und so eine verfassungswidrige Rechtslage
habe entstehen lassen. Gerade auf dem Gebiet des Lebensschutzes sei dies nicht
zu verantworten (Odenbach in Zeitschrift für Lebensrecht 3/2004 S. 91 f).
Überdies habe sich gezeigt, daß ungewollt Schwangere durch finanzielle
Hilfen, wie sie seit 1984 von der Bundesstiftung „Mutter und Kind“
und seit 1995 auch von anderen Stellen geleistet würden, nicht in ausreichendem
Maße von einem Schwangerschaftsabbruch abgehalten würden. Die Beratungsregelung
habe sich insgesamt nicht bewährt und müsse geändert werden.
Dennoch verneine die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung.
Dies zeige das Schreiben des Justizministeriums, das ihm die Bundesregierung
auf sein Memorandum geantwortet habe. Danach würden allein die Abtreibungszahlen
aus den Jahren 1996 ff. zugrundegelegt. Da diese im Wesentlichen konstant geblieben
seien, werde ein Handlungsbedarf nicht gesehen. Darauf, daß auch die Abtreibungsquote
zu berücksichtigen sei, gehe das Justizministerium nicht ein. Dies zeige,
daß die Bundesregierung vor der Abtreibungsrealität die Augen verschließe.
Sie mißachtet daher die vom Bundesverfassungsgericht als dem höchsten
deutschen Gericht vorgegebene Pflicht zur Korrektur der gegenwärtigen Gesetzeslage.
Eine Neuregelung könnte dahin gehen, den Schwangerschaftsabbruch wieder
als Straftat zu behandeln, ausgenommen den einen seltenen Fall, daß das
Leben der Mutter akut bedroht ist. Ein solcher strafrechtlicher Schutz würde
das Leben der ungeborenen Kinder am besten schützen. Die Entscheidung für
oder gegen das Kind kann nicht in das Belieben einer Frau gestellt werden. Schließlich
darf sie auch nicht einfach ihren Mann töten, wenn sie gerade nicht mit
ihm zurecht kommt. Warum sollte sie jedoch ihr Kind töten dürfen?
Um ungeborenen Kindern, Frauen und auch Männern als werdenden Vätern
zu helfen, ist ein wirkungsvoller strafrechtlicher Schutz nötig.
Zahlen zur Abtreibungsquote: Nach den Angaben des statistischen Bundesamtes
ist zwischen 1996 und 2001 die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter
von 17,10 auf 16,78 Millionen und die Zahl der Geburten von 796.000 auf 734.000
zurückgegangen, woraus sich für je 1000 Geburten in 1996: 163 und
in 2001: 182,4 Abtreibungen ergeben.
5. Was geschieht bei einer Abtreibung?
Die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs:
- Die mit 75 % häufigste Abtreibungsmethode ist die Absaugung. Es wird
ein dünner Schlauch in die Gebärmutter eingeführt. Die Maschine
am anderen Ende des Schlauches reißt mit einer Saugkraft, die 5 –
mal stärker ist als die eines Staubsaugers, den kleinen Körper in
Stücke. Ist der Kopf schon groß, wird er extra mit einer Zange zerquetscht
und herausgeholt. All das geschieht ohne Betäubung des Kindes, obwohl die
Bundesärztekammer in einer Studie eine Schmerzempfindlichkeit ab der vollendeten
achten Woche seit der Befruchtung nicht mehr ausschließt und daher Betäubungsmittel
für das Kind empfiehlt.
- Die Curretage: In etwa 20 % der Fälle wird das Kind im Mutterleib mit
einem Messer (Curette) zerschnitten und die Leichenteile werden dann herausgekratzt.
Bei Bedarf wird ebenfalls der Kopf zerquetscht. Anschließend wird die
Gebärmutter ausgeschabt.
- Nach dem dritten Schwangerschaftsmonat kommt als Abtreibungsmethode die Salzverätzung
in Betracht. Das Fruchtwasser, welches das Kind umgibt, wird mit einer konzentrierten
Kochsalzlösung versetzt. Das Kind verbrennt innerlich und äußerlich
während eines bis zu mehreren Stunden dauernden Todeskampfes.
- Bei den Spätabtreibungen, die aufgrund angenommener Behinderungen bis
vor der Geburt vorgenommen werden, werden mitunter Kinder geboren, die ihre
Abtreibung überleben (vgl. www.tim-lebt.de).
Denn sie finden sogar noch zu einem Zeitpunkt statt, in dem das Kind außerhalb
des Mutterleibes überlebensfähig ist.
Wer einmal Abtreibungsbilder gesehen hat, den lassen sie nie wieder los. Ähnliches
gilt für eine Abtreibung im Film „Der Stumme Schrei“(siehe
auch unter 10.). Beides Bestellung unter material@alfa-ev.de
Alle Abtreibungsmethoden sind als grausam anzusehen, was kennzeichnend für
einen Mord ist. Außerdem können sie als heimtückisch klassifiziert
werden (ebenfalls ein Mordmerkmal), denn arg- und wehrloser als ein ungeborenes
Kind kann niemand sein.
Der Entwicklungsstand des ungeborenen Kindes beim Schwangerschaftsabbruch
- 3 Wochen nach der Befruchtung beginnen sich die inneren Organe zu bilden,
Leber, Lunge, Magen, Darm und Nieren. Der Kopf wird langsam erkennbar.
- 4 Wochen nach der Befruchtung sind die ersten Ansätze für die Wirbelbildung
erkennbar. Das Herz pumpt Blut zur Leber und Hauptschlagader.
- 5 Wochen nach der Befruchtung kann man das Gesicht erkennen mit Ohren, Nase
und Augen. Der kleine Mensch mißt einen Zentimeter und wiegt ein Gramm.
- 5 ½ Wochen nach der Befruchtung hat der Körper ein wohlproportioniertes
Aussehen. Kopf und Körper sind gleich groß, der Kopf ist mit dem
Kinn nach vorne auf die Brust gebeugt. Er gewinnt allmählich menschenähnliches
Aussehen.
- 6 Wochen nach der Befruchtung werden die Finger erkennbar. Gehirnströme
sind meßbar.
- 7 Wochen nach der Befruchtung hat das Kind eigene Fingerabdrücke.
- 8 Wochen nach der Befruchtung hat sich alles, was beim fertigen Menschen zu
finden ist, entwickelt. Die Anlage aller Organe ist praktisch abgeschlossen.
Es entstehen keine neuen Organe mehr. Das Ungeborene kann Arme und Beine bewegen.
Die Finger- und Zehenglieder haben sich ausgebildet. Auf Berührungen um
den Mund reagiert es empfindlich. Das Kind mißt 2,36 cm. Man nennt das
Ungeborene nun nicht mehr Embryo, sondern Fet (Fötus).
- 9 Wochen nach der Befruchtung lutscht es am Daumen und kann sich von der Wand
zu Turnübungen abstoßen und Purzelbäume schlagen. Die Augen
schließen sich für einige Monate.
- 10 Wochen nach der Befruchtung ist es 6 cm groß.
- 11- 12 Wochen nach der Befruchtung hat das Baby 25 Gramm Gewicht und ist 8
cm groß. Die ersten Haare und Nägel wachsen. Der Kopf nimmt ein Drittel
der Körperlänge ein.

Diese beeindruckende Entwicklung des Kindes zeigt, dass es sich um einen Menschen
von Anfang an handelt. Von daher ist auch der Ausdruck „Schwangerschaftsabbruch“
ungenau und verniedlichend, denn es wird eindeutig nicht nur eine Schwangerschaft
abgebrochen, sondern eine vorgeburtliche Kindestötung vorgenommen. Leider
ist von dem Kind und seinem Entwicklungsstand bei vielen Beratungsstellen kaum
die Rede. Noch unglücklicher ist der Ausdruck „Schwangerschaftsunterbrechung“,
da er so wirkt, als könne man eine einmal unterbrochene Schwangerschaft
wieder fortsetzen.
6. Was geschieht bei Einnahme der Abtreibungspille?
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch
Am ersten Tag: Erste Vorstellung in der Klinik/Praxis, anschließend Bedenkzeit
Am 5.Tag: Einnahme von 3 RU 486/Mifegyne- Pillen in der Klinik. Diese Menge
der Abtreibungspille entspricht etwa einer 8000-10000fachen Dosis einer Mikropille
Am 7. Tag: wenn die Abtreibung durch die Abtreibungspille allein nicht möglich
ist, zusätzliche Prostaglandin-Gabe (kann starke Schmerzen und Wehen auslösen
und ist eine stark herz- und kreislaufgefährdende Substanz, die in Frankreich
in Kombination mit der Abtreibungspille zum Tod von Anwenderinnen geführt
hat.
6 Stunden Bettruhe, Überwachung der meist sehr schmerzhaften Ausstoßung
des ungeborenen Kindes. (Oft auch Ausstoßung des Embryos erst zuhause
auf der Toilette. Die Frau sieht ihr abgetriebenes ungeborenes Kind.)
Mögliche Risiken dieser Methode des Schwangerschaftsabbruchs:
Bei jeder 3. Frau sind starke Schmerzmittel notwendig (Opiate, evtl. Narkose),
weitere Komplikationen sind lebensbedrohliche Blutungen von 10 bis 28 Tagen,
Notwendigkeit der Bluttransfusion (Aidsrisiko, Hepatitisrisiko), Schockrisiko,
Herzrasen etc. Weiterhin sind Fälle von Herzinfarkt, Herzbeutelentzündung
und Koma aufgetreten.
Am 8. Tag: evt. Tötung des überlebenden Embryonen durch Saug- oder
instrumentelle
Curettage (Ausschabung)
Insgesamt ist die Anwendung der Abtreibungspille eine langwierige und mit lebensbedrohlichen
Risiken verbundene Prozedur, die psychisch äußerst traumatisierend
auf Frauen wirkt, weil der Tötungsprozeß des ungeborenen Kindes über
mehrere Tage geht. Frauen sind in der Zwischenzeit mit dem Abbruchgedanken alleine
und rufen oft in der Klinik an, ob man die Abtreibung nicht doch rückgängig
machen könnte, was evt. möglich ist. Fragen Sie im Zweifel mehrere
Ärzte. Sie leiden noch mehr an auftretenden Schuldgefühlen, da sie
selbst aktiv den Tötungsprozeß ihres Kindes vollziehen.
Embryonale Seite des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs:
Der Tod des Embryos tritt durch Verhungern und Verdursten ein. Der ganze Prozeß
geht über Stunden bis Tage. Ein Teil der Embryonen erfährt die Ausstoßung
aus dem mütterlichen Körper im lebenden Zustand. 48 Stunden nach der
Einnahme kämpfen noch mehrere Prozent der Kinder um ihr Leben. Mißbildungen
durch die Abtreibungspille sind beschrieben.
7. Die seelischen Folgen von Adoptionsfreigabe und Abtreibung
im Vergleich
Einen Vergleich, wie Abtreibung beziehungsweise Adoptionsfreigabe seelisch verarbeitet
werden, zeigt eine 1990 vorgelegte Doktorarbeit an der Universität Würzburg
von Marion Poensgen. Der Titel lautet: „Abschied von den unvergessenen
Kindern. Ein Vergleich psychischer Spätfolgen bei Frauen nach Schwangerschaftsabbruch
respektive nach Adoptionsfreigabe“. Gemäß dieser Arbeit treten
nach der Abtreibung, auch über einen längeren Zeitraum betrachtet,
vermehrt psychosomatische Beschwerden, besonders im gynäkologischen Bereich,
auf. Frauen nach Adoptionsfreigabe berichten dagegen wesentlich seltener über
solche Beschwerden. Stimmungsschwankungen, Schuldgefühle und depressive
Reaktionen treten nach Abtreibungen ungefähr doppelt so häufig auf
wie nach Adoptionsfreigabe, so Poensgen. Durch die Form der offenen Adoption
lassen sich die psychischen Beschwerden der Mütter noch weiter verringern,
da hierbei ein Kontakt zum Kind bestehen bleibt.
Insgesamt sollte die Adoption in unserer Gesellschaft offener diskutiert werden.
Wünschenswert wären mehr Verständnis und Sensibilität für
die abgebende Mutter, die aus hoher sozialer Verantwortung zum Wohl ihres Kindes
eine Entscheidung trifft, die Respekt und Anerkennung verdient. (Kempf, Martina:
Adoption statt künstlicher Befruchtung, in: Naturkonservativ heute. Jahrbuch
2003, Essen, 2003, S. 67-72, hier S. 71).
Wenigen ist bekannt, daß es eine neue Art der Adoption gibt: die offene
Adoption. Seit einigen Jahren ist es in Deutschland möglich, daß
sich die leibliche Mutter eines Kindes und die Adoptiveltern vor der Geburt
kennenlernen. Sie bleiben auch nach der Adoptionsfreigabe in Kontakt. So wissen
die leiblichen Eltern immer, wie es ihrem Kind geht. Dadurch berücksichtigt
die offene Adoption die Gefühle der das Kind freigebenden Mutter viel besser
als die bisher übliche anonyme Adoption. Auch gegenüber dem Kind muß
die Tatsache der Adoption nicht mehr wie bisher verheimlicht werden. Es bleibt
mit seinen leiblichen Eltern in lockerem Kontakt und respektiert sie, weil sie
es trotz schwieriger Umstände auf die Welt gebracht haben.
Daß der Anteil der Adoptionen, die offen durchgeführt werden, noch
relativ gering ist, hängt damit zusammen, daß die offene Adoption
für die zuständigen Jugendämter eine intensivere Begleitung bedeutet
als die anonyme Adoption.
Von einer offenen Adoption erzählt der Film „Die Rabenmutter. Aus
Liebe zum Kind“. Dabei handelt es sich um eine Kunststudentin, nennen
wir sie Clara, welche ein Kind von einem Mann erwartet, zu dem sie keine Beziehung
mehr hat. Sie lebt in einer Ein-Zimmer-Wohnung. In ihrer schwierigen Lage erwägt
sie eine Abtreibung, obwohl sie immer dagegen war. Sie kommt aber zu dem Schluß,
daß sie mit einer Tötung des Kindes nicht fertig werden könne.
Clara überlegt, ob sie das Studium abbrechen und als alleinerziehende Mutter
von der Sozialhilfe leben sollte. Schließlich zieht sie eine Adoption
in Betracht und informiert sich darüber beim Jugendamt. Für sie kommt
nur eine offene Adoptionsform in Betracht. „Ganz wichtig war mir zu wissen,
wohin das Kind kommt und daß es Vater, Mutter und Geschwister haben wird.“
Im Laufe der Schwangerschaft lernt sie die Familie, in die ihr Kind kommen sollte,
besser kennen. „Wir haben darüber geredet, wie wir mit der Situation
umgehen. Was in uns auftaucht an Gedanken. Auch mit dem Kind war ich im Zwiegespräch.“
(Ebenda, S. 68 f) Der Film ist auszuleihen oder zu bestellen, siehe unten unter:
Empfehlenswerte Bücher und Videos
Weitere Informationen gibt es beim PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien
e.V., Geisbergstraße 16, 10777 Berlin, Telefon: 030/94 87 94 23, Fax:
030/94879386, info@pfad-bv.de, www.pfad-bv.de,
Informationsservice: www.pfad.wordpress.com
8. ALfA-Schulmappe zum Thema Abtreibung
„Leben und leben lassen“
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. als größter deutscher Lebensschutzverband
hat eine Arbeitshilfe für Biologie-, Religions-, Sozialkunde- und Ethik-Lehrer
sämtlicher Schularten und für die außerschulische Bildungsarbeit
herausgegeben.
Mit 8 fertigen Unterrichtsentwürfen einschl. Kopiervorlagen für Arbeitsblätter,
3 Farbfolien zur vorgeburtlichen Entwicklung und Linkliste.
Preis: 10,- Euro zzgl. Versand
Auch als CD-Rom mit druckfähigen Dateien erhältlich (Preis: 5,- Euro)
Bestellungen an : ALfA, Ottmarsgäßchen 8, 86152 Augsburg
Tel. 0821 / 51 20 31, Telefax 0821 / 156407 oder per E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Im Internet finden Sie uns unter: www.alfa-ev.de
Powerpoint-Präsentation der Jugend für das Leben zum Thema Lebensschutz:
Die Jugend für das Leben verschickt eine Präsentation, die für
Unterricht oder andere Kreise (Jugendkreise) geeignet ist. Außerdem veranstaltet
sie Seminare, in denen Jugendliche lernen, Vorträge zum Thema „Schutz
des ungeborenen Menschen“ zu halten. Kontakt:
Jugend für das
Leben, Vorsitzender Matthias Lochner, Steinfelder Gasse 9, 50670 Köln.
Tel.: 0221/30 26 920 oder mobil 0157/730 20 600
9. Kontakt und Hilfe, empfehlenswerte Schwangerschaftsberatungsstellen
und Hilfsangebote, auch finanzieller Art, und Mutter-Kind-Heime
Wir empfehlen die Schwangerschaftsberatungsstellen beim Sozialdienst katholischer
Frauen, dieser berät unter Nennung sämtlicher Hilfsangebote, etwa
aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“. Sie finden die Adressen
im Telefonbuch oder unter www.alfa-ev.de
Nicht zu empfehlen ist die Schwangerschaftsberatungsstelle „pro familia“
im Konfliktfall. Wie wenig bekannt ist, unterhält „pro familia“
eigene Abtreibungskliniken, sie verdient also durchaus an Abtreibungen. Die
Beratung ist oft unzureichend, es werden oft gar keine Hilfsangebote genannt.
Auch die Beratung bei donum vitae empfehlen wir nicht, da auch dort Abtreibungsscheine
ausgehändigt werden.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. berät ebenfalls telefonisch sowie
an vielen Orten ehrenamtlich Frauen in ungewollten Schwangerschaften und begleitet
sie individuell bei Behördengängen, hilft bei Umzug, Wohnungsausstattung
und Babybekleidung sowie bei finanziellen Problemen. Es besteht die Möglichkeit
von finanziellen Zuwendungen in Form von Patenschaften oder einmaligen Zuwendungen.
Wir sind außerdem bei der Suche nach Mutter&Kind-Häusern behilflich,
die auch vor der Geburt genutzt werden können. Die Mutter&Kind-Häuser
sowie Beratungsstellen finden Sie unter www.alfa-ev.de.
Alle unsere Beratungen sind stets kostenlos und diskret. An vielen Orten gibt
es Gruppen unseres Vereins, die sich mit Ihnen auf Ihr Kind freuen.
Für Schwangerschaftskonflikte:
Beratungstelefon: 0211 / 970 39 77 und 0211 / 700 8000 Frau Sandra Sinder
Notfallnummer (Tag und Nacht besetzt): 0180 / 36 999 63
E-Mail: Beratung@alfa-ev.de
Für allgemeine Anfragen:
E-Mail: info@alfa-ev.de
Postanschrift: Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.:
Ottmarsgäßchen 8, 86152 Augsburg
Tel. 0821 / 51 20 31, Telefax: 0821 / 156407
www.alfa-ev.de
10. Empfehlenswerte Bücher und Videos zum Thema:
Werde ich morgen weinen? Von Susan M. Stanford
Marburg/Lahn: Franke, 1989/2001 ISBN 3-86122-500-X
„Nach der Abtreibung meines Kindes fiel ich in ein tiefes Loch. Der erste
Lichtblick war dieses Buch.“ So kommentiert eine Rahel-Frau.
Tochter des Schicksals Von Heather Gemmen
Eine Frau entscheidet sich für das Kind ihres Vergewaltigers. Heather Gemmen
ist schwanger von ihrem Vergewaltiger. Sie gewährt in diesem Buch Einblick
in den tiefsten Abschnitt ihres Lebens. Erleben Sie die schweren Stunden mit,
in denen Heather die traumatischen Erlebnisse verarbeitet. Und nehmen Sie Anteil
an dem Sieg, den sie über diese Situation erringt. „Dieses Buch ist
ein Beweis, daß Gott aus den schlimmsten Situationen unseres Lebens Segen
hervorgehen lassen kann.“(Gerth Medien)
14,95 Euro, ISBN: 389 43 79 642, Gerth Medien 2005
Weitere Bücher siehe www.rahel-ev.de
Filmverzeichnis
(Alle Filme können kostenlos bei der Aktion Lebensrecht für Alle e.V.
ausgeliehen werden.) E-Mail: material@alfa-ev.de
„Die Rabenmutter“. Aus Liebe zum Kind (29 Min.) Ein Film zum Thema
Adoption. Film- und Fernsehproduktion Heidi und Bernd Umbreit, Goethestraße
19, 71720 Oberstenfeld, Tel.: 07062 / 23527, Fax: 07062 / 23528. (bei Kauf ca.
22 Euro).
„Wann beginnt das menschliche Leben?“ (5 Min.). Aktion Lebensrecht
für Alle e.V. (ALfA), Ottmarsgäßchen 8, 86152 Augsburg, Tel.:
0821 / 51 20 31, Fax: 08 21 / 15 64 07. (bei Kauf 7,50 Euro incl. Versand).
„Die leere Wiege II“. Ergreifende Schilderungen zweier Frauen, die
ihre Kinder abtreiben ließen, weil Umfeld und Beratung versagten (15 Min.).
Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Ottmarsgäßchen 8, 86152
Augsburg, Tel.: 0821 / 51 20 31, Fax: 08 21 / 15 64 07. (bei Kauf 15 Euro incl.
Versand).
„Der Stumme Schrei“, mit Ultraschallaufnahmen einer Abtreibung (28
Min.). Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Ottmarsgäßchen
8, 86152 Augsburg, Tel.: 0821 / 51 20 31, Fax: 08 21 / 15 64 07. (bei Kauf 10
Euro incl. Versand).
„Ich habe abgetrieben“ (29 Min.). Das Schicksal von vier Frauen.
Film- und Fernsehproduktion Heidi und Bernd Umbreit, Goethestraße 19,
71720 Oberstenfeld, Tel.: 07062 / 23527, Fax: 07062 / 23528. (bei Kauf ca. 22
Euro).